Bewirtschaftung der Kantine und Konferenzservice in Soest

Auftraggeber

Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen

59494 Soest

Veröffentlicht

20.07.2026

Angebotsfrist

18.09.2026, 10:00 Uhr

Steckbrief

Kantine
Bewirtschaftung
Catering
Konferenzservice
Verpflegung

Zusammenfassung

Die Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule des Landes Nordrhein-Westfalen (QUA-LiS NRW) vergibt den Betrieb ihrer Kantine in Soest neu. Der Auftrag umfasst die Verpflegung von Tagungsgästen und Mitarbeitenden, einen Konferenzservice sowie einen Kioskverkauf. Die Infrastruktur wird gestellt, das wirtschaftliche Risiko trägt der Auftragnehmer. Der Vertrag läuft über 4 Jahre und 6 Monate mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.

Zeitplan

Bekanntmachung20.07.2026
Heute12.09.2026
Bieterfragenfrist16.09.2026
Abgabefrist18.09.2026
Veröffentlichungsende18.09.2026
Laufzeitbeginn31.01.2027
Laufzeitende31.07.2031

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Kantinen
Erfüllungsort:Paradieser Weg 64, 59494 Soest, DEA5B, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Referenzobjekte, die bewirtschaftet werden oder bereits bewirtschaftet wurden und einem vergleichbaren Vertragsvolumen und ggf. einer vergleichbaren Einrichtung entsprechen, sind mit Angebotsabgabe zu benennen. Es muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden. Die Referenzobjekte müssen aus den letzten 3 Jahren vor der Veröffentlichung dieses Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz stammen. Die Referenzleistungen müssen innerhalb dieses Zeitraums für mindestens sechs Monate erbracht worden sein.
Finanziell:
  • Dabei genügt zunächst eine formlose Eigenerklärung, dass im Auftragsfall rechtzeitig vor Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, deren Höhe 5.000.000,- EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für den Bereich der Kantine und 3.000.000,- EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für den Bereich der Konferenzservice nicht unterschreitet.
Rechtlich:
  • Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Art über die erlaubte Berufsausübung.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Sonstige:
  • Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
  • Lebenslauf mit ausführlicher Darstellung des beruflichen Werdegangs.
  • Gastronomische und kaufmännisch relevante Qualifikationsnachweise, ggf. vorhandene Referenzen, Zeugnisse, usw. Insbesondere ist nachzuweisen, dass die/der Bietende über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Köchin/Koch oder Küchenmeister/in verfügt
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU)
  • Eigenerklaerung_Sanktionen (Formular 523 EU)
  • Nachweis zur Ortsbesichtigung
  • Nennung des/der Ansprechpartner/in der/des Bietenden
  • Eigenerklärung, dass alle potentiellen Mitarbeitenden gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) belehrt werden.

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