| Referenzen: | - Vom Bewerber wird gefordert im Angebot drei nachprüfbare Referenzinstallationen der letzten 3 Jahre mit vergleichbarem Aufbau und Verwendungszweck (mit Firmennamen, deren Adresse, ggf. einem Ansprechpartner vor Ort und ggf. dessen Telefonnummer) aufzuführen
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| Finanziell: | - Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IVAbschnitt B. Im Formblatt „EEE-Europäische Eigenerklärung“ - durchschnittlihcer Jahresumsatz des Wirtschaftteilnehmers in dem betreffenden Bereich der letzten 3 Jahre
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| Rechtlich: | - Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 6,7,8,9 i.V.m. §§ 108e, 299, 299a, 299b, 333, 334, 335 StGB Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
- Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 4,5 GWB i.V.m. §§ 263, 264 StGB
- Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129 StGB.
- Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129a, § 129b StGB.
- Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB.
- Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 2, 3 i.V.m. §§ 89a Abs. 2 Nr. 2, 89c, 261 StGB
- Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 5 GWB.
- Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
- Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 10 GWB i.V.m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB
- Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.2 GWB i.V.m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
- Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB. _ Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören.
- Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB.
- Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
- Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 6 GWB, § 7 VgV.
- Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt A. ImFormblatt „EEE-Europäische Eigenerklärung“
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| Sonstige: | - Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt C (Hinweis: bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im Formblatt „EEE-EuropäischeEigenerklärung“ - Angaben zu Ausbildungsnachweisen oder Bescheinigungen über die berufliche Befähigung (Dienstleister oder Unternehmen selbst oder seiner Führungskräfte)
- Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt C (Hinweis: bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im Formblatt „EEE-EuropäischeEigenerklärung“ - Angaben zu den durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen in den letzten 3 Jahren
- Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt C (Hinweis: bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im Formblatt „EEE-EuropäischeEigenerklärung“ - Angaben zu der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren
- Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt C (Hinweis: bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im Formblatt „EEE-EuropäischeEigenerklärung“- Angaben zur Unterauftragsvergabe
- Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt C und D (Hinweis: bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im Formblatt „EEE-EuropäischeEigenerklärung“ -- Angaben zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Bescheinigungen zu Qualitätssicherungsnormen
- Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt C und D (Hinweis: bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) Im Formblatt „EEE-EuropäischeEigenerklärung“ - Angaben zu Umweltmanagementmaßnahmen, Bescheinigungen zur Erfüllung der Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme oder -normen.
- Mit dem Angebot ist eine vollständige und gültige EU-Konformitätserklärung des Herstellers in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Werden gleichwertige Standards angeboten, ist stattdessen ein entsprechender gleichwertiger Nachweis (z. B. durch technische Gutachten oder Zertifikate) mit dem Angebot vorzulegen. Aus den Unterlagen muss zweifelsfrei hervorgehen, dass das angebotene Gerät die Sicherheitsanforderungen für einen solchen Maschinentyp erfüllt. Gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften ist mit der Lieferung eine Betriebsanleitung in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung zu stellen, welche alle sicherheitstechnischen Hinweise enthält. Das Fehlen der geforderten EU-Konformitätserklärung bzw. der entsprechenden gleichwertigen Nachweise zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe führt zum Ausschluss des Angebots wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Vergabeunterlagen.
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